§1Geltungsbereich/Allgemein
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge, Seminare und Dienstleistungen, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermitlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn Hands on Life diese schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. es sei denn. die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede oder einen gesonderten Vertrag / Rahmenvertrag.
Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
§ 2Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers selbst zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Hands on Life bedarf.
Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Hands on Life als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind Hands on Life namentlich zu benennen. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
§3 Offene Lehrgänge
Offene Lehrgänge in den Räumlichkeiten von Hands on Life können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 10 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann Hands on Life jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmern nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer gegenüber Hands on Life besteht in diesem Fal nicht. Hands on Life kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die Hands on Life nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Hands on Life sind ausgeschlossen.
§ 4 Inhouse-Lehrgänge
Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern mit Anfahrtsweg bis 50 km und 15 Teilnehmern bei Anfahrtsweg über 51 km je Lehrgang voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl mit 45,00 EUR netto zzgl. MwSt. pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig der Teilnehmerzahl vereinbart wurde. Beträgt die einfache Reisestrecke ab dem Unternehmenssitz zu Inhouse-Lehrgängen mehr als 50 Kilometer, wird dem Auftraggeber pro gefahrenen Kilometer 0,35 EUR netto Rechnung gestellt. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Dei Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen.
§5Lehrgänge nach DGUV 1
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV 1übernimmt in aller Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt seitens Hands on Life direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 45,00 EUR netto vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer gemaß DGUV 1. sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.
§ 6 Lehrgangsstornierung
Lehrgänge können bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer mit Kostenübernahme zu 50% storniert werden. Bei Stornierungen mi Zeitraum 14 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn werden 90% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Stornierungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmer am Lehrgangstag werden mit 100% in Rechnung gestellt.
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.
§7Fristlose Kündigung
Hands on Life kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:
Lehrgangsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fälig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.
§ 8 Entgelte
Das Lehrgangsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Programms (Aushang. Programm. Preisliste. Angebot). Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Für Seminare nach DGUV 1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen.
§9 Teilnahmebestätigungen /-zertifikate
Teilnahmebestätigungen und -zertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme am entsprechenden Lehrgang eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste. Ersatzbescheinigungen und -zertifikate werden gegen eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EU zzgl. MwSt. ausgestellt. Bei Postversand erfolgt die Berechnung des jeweils gültigen Porto. Bei Schreibfehlern durch Hands on Life besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale ni Höhe von 15,00 EUR zzgl. MwSt. fällig.
§ 10 Urheberrecht
Begleitende Arbeitsmappen. Unterlagen. Präsentationen. etc. zu Lehrgängen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Lehrgangsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Unterlagen und Präsentationen, die auf der Webseite von Hands on Life, oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Eni Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Drite ist untersagt. Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von 1000.00 EUR geahndet.
§ 1 1 Datenschutz
Die Erhebung. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Dei Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekanntwerdender Daten anderer Teilnehmenden zu unterlassen. Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung der Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet oder im Rahmen einer Referenzliste zu. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
§ 12 Haftung
Hands on Life haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Lehrgänge, Auswahl und Kontrolle der Lehrgangsleitung, sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Lehrgangsentgeltes beschränkt. Hands on Life übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Lehrgangsvoraussetzungen bei den Lehrgangsteilnehmern oder dem Auftraggeber ergeben.
§ 13 Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Solte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Gerichtsstand ist Herford
Herford. 01.12.2022
Postanschrift:
Hands on Life - Niko Dürkopp &Dimitri Schneidmüller GbR - Ahmser Straße 26. 32052 Herford
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