Warum selber zahlen?
Wir sind ermächtigt!

Lassen Sie die Lehrgangskosten für Ihren Erste-Hilfe Kurs durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernehmen!

Wir sind ermächtig mit den Unfallversicherungsträgern abzurechnen. Dazu benötigen Sie in aller Regel ein entsprechendes Abrechnungsformular / Kostendeckungszusage / Bildungsgutschein.

Gerne stellen wir Ihnen hier Infos zu Übernahme und Links zu Ihrer BG / UK bereit.

(Es handelt sich um externe Links)

Bild von Papieren, Geldscheinen und einem Taschenrechner

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Durch zusammenschlüsse und weitgehende Vereinheitlichungen, können Sie für die meisten Berufsgenossenschaften das einheitliche Formular der DGUV nutzen.

Doch (wie immer im Leben) gibt es auch hier einige Ausnahmen. Bei folgenden Unfallversicherungsträgern können Sie nicht das einheitliche Formular nutzen:

  • Unfallkassen: Hier müssen Sie bei Ihrer UK einen entsprechenden Bildungsgutschein im Vorhinein beantragen (unbeding aufs Jahr achten)

 

  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW): Hier müssen Sie sich vorher ein Formular genehmigen lassen: Hier zur BGW gelangen

 

  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Hier müssen Sie sich vorher ein Formular genehmigen lassen: Hier zu BGN gelangen

 

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