Lassen Sie die Lehrgangskosten für Ihren Erste-Hilfe Kurs durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernehmen!
Wir sind ermächtig mit den Unfallversicherungsträgern abzurechnen. Dazu benötigen Sie in aller Regel ein entsprechendes Abrechnungsformular / Kostendeckungszusage / Bildungsgutschein.
Gerne stellen wir Ihnen hier Infos zu Übernahme und Links zu Ihrer BG / UK bereit.
(Es handelt sich um externe Links)
Durch zusammenschlüsse und weitgehende Vereinheitlichungen, können Sie für die meisten Berufsgenossenschaften das einheitliche Formular der DGUV nutzen.
Doch (wie immer im Leben) gibt es auch hier einige Ausnahmen. Bei folgenden Unfallversicherungsträgern können Sie nicht das einheitliche Formular nutzen:
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